Am 16.10.2024 haben Praktiker*innen aus Frauenschutzeinrichtungen, Beratungsstellen und weiteren Gewaltschutzorganisationen im Bundestag ihre Forderungen zum Schutz vor digitaler Gewalt an die Ampelkoalition übergeben. Denn die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zum Ausbau des Schutzes vor digitaler Gewalt sind bis heute nicht umgesetzt.
Mit dem Forderungspapier unterstreichen die Unterzeichnenden die Dringlichkeit eines adäquaten Schutzes vor digitaler Gewalt und machen auf die Realitäten von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern aufmerksam. Denn geschlechtspezifische Gewalt passiert inzwischen anaolog und digital gleichermaßen. Das Überwachen und unter Druck setzen mithilfe des Smartphones, das Tracking von Personen mittels Bluetooth-Trackern, digitales Stalking, bildbasierte sexualisierte Gewalt und weiteres mehr sind Gewaltformen, mit denen Betroffene und Beratungsstellen in ihrem Alltag konfrontiert sind. Dabei sind sie häufig weitgehend allein gelassen, da in vielen Fällen sowohl personelle und finanzielle Ressourcen als auch das spezifische Fachwissen fehlen.
Die Forderungen entstanden in einem Workshop im Februar 2024, den Ein Team gegen digitale Gewalt unter Leitung von Inga Pöting initiert hatte. Unterstützt wurde das Vorhaben von der Robert Bosch Stiftung. Am Workshop nahmen neben Dachverbänden wie der Frauenhauskoordinierung e.V. und bff: Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe insbesondere Berater*innen aus dem Gewaltschutzsystem aus 8 Bundesländern teil. Auch der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. war hier aktiv dabei. Durch das derzeit in Sachsen-Anhalt laufende Modellprojekt mit Ein Team gegen digitale Gewalt in Form einer Weiterbildungsoffensive für Frauenhäuser und Beratungsstellen zu digitaler Gewalt, flossen direkte Erfahrungswerte von Praktikerinnen aus Sachsen-Anhalt in den Diskussionsprozess mit ein. 61 Organisationen und Projekte sowie 77 engagierte Einzelpersonen haben das Forderungspapier bis zur Übergabe unterzeichnet, so auch der Landesfrauenrat. Die Kernforderungen aus der Praxis sind:
1. Betroffenenzentriertes Vorgehen bei der Bekämpfung digitaler Gewalt
2. Bedarfsgerechte Finanzierung des Unterstützungssystems und
3. Ausbau von Präventionsmaßnahmen gegen sowie Sensibilisierung für digitale Gewalt.
Das ausführliche Forderungspapier kann hier eingesehen werden. Hier gibt es die dazugehörige Pressemitteilung.
Impressionen von der Übergabe im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks im Bundestag sind auf dem LinkedIn-Kanal der Robert Bosch Stiftung zu finden (ab dem 17.10.2024): https://de.linkedin.com/company/robertboschstiftung