5.101 Betroffene von Partnerschaftsgewalt bzw. Gewalt in engen sozialen Beziehungen verzeichnet das Innenministerium in der am 14.03.2023 veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2022. Das sind 543 mehr Fälle als im Vorjahr. Mit einem Anstieg von 12 Prozentpunkte setzt das den traurigen Trend der Vorjahre fort: Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich gemeldeten Fälle von Gewalt in Partnerschaften. Hierbei handelt es sich um das sogenannte "Hellfeld". Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt und die Beratungs- und Hilfseinrichtungen gehen von einem erheblich größeren Dunkelfeld nicht erfasster Fälle aus. Die Beratungsstellen Sachsen-Anhalt sind ebenfalls im Jahr 2022 mit einem erheblichen Anfragenzuwachs konfrontiert.

Die geschlechtsdifferenzierten Zahlen stehen noch aus. Jedoch ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass die übergroße Zahl der Opfer weiblich ist. Hierzu wird sich der Landesfrauenrat zu einem späteren Zeitpunkt äußern.„Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022 muss aufschrecken: Nicht nur am Tag der Veröffentlichung, sondern alle 365 Tage im Jahr! Mit Blick auf den Femizid in Bad Lauchstädt wird in aller Dramatik sichtbar, wo Gewalt gegen Frauen und Mädchen enden kann“, so Eva von Angern, Vorsitzende Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt.

Der Landesfrauenrat verurteilt aufs Schärfste eine noch immer gängige öffentliche Darstellung solcher Delikte als "Beziehungstat“, „Eifersuchtstragödie“ oder „Trennungs- oder Familiendrama“. Es geht hier nicht um Kavaliersdelikte, sondern um schwere Straftaten. Die vorgenannten Begriffe verharmlosen die Taten und schreiben den Opfern zumindest unterschwellig eine Mitschuld zu. Wir sagen ganz klar: nicht die Opfer sind schuld, sondern die Täter.Die bestehenden Hilfsangebote für Opfer häuslicher Gewalt in Sachsen-Anhalt sind im Vergleich zu manchen anderen Bundesländern zwar gut, aber längst nicht ausreichend. Es fehlen immer noch spezialisierte Angebote für Kinder, die von Gewalt (mit-)betroffen sind, eine langfristig gesicherte Finanzierung und Angebote für Frauen und Mädchen mit Behinderung. Damit der Zugang zum Hilfesystem für alle Opfer sichergestellt ist, braucht es einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe gegen geschlechtsspezifische Gewalt und eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention.Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e.V. wird institutionell vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.

Die Pressemitteilung als PDF:pdfPM_PKS_03_2023_LFR.pdf